Häufig gestellte Fragen zur Rentenplanung
Antworten zu Renteninformation, Beitragsjahren und Rentenpunkten
Ab 27 Jahren können Sie kostenlos Ihre persönliche Renteninformation anfordern – entweder online über mein.rentenkonto.de, per Post oder direkt bei Ihrer Rentenversicherungsstelle. Die Bearbeitung dauert etwa 2-3 Wochen. In der Renteninformation sehen Sie alle erfassten Beitragsjahre, Ihre bisherigen Entgeltpunkte und eine Prognose für Ihre spätere Rente.
Nicht alle Erwerbsjahre werden gleich angerechnet. Beitragsjahre entstehen durch reguläre Arbeitnehmerbeiträge, Selbstständigenbeiträge oder freiwillige Versicherung. Zeiten von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Kinderziehung (bis 3 Jahre pro Kind) zählen als Anrechnungszeiten, erhöhen aber Ihre Rentenpunkte nicht wie reguläre Beitragsjahre.
Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit mit durchschnittlichem Einkommen. Die Formel lautet: (Ihr Einkommen Durchschnittseinkommen Deutschland) = Entgeltpunkte pro Jahr. Wenn Sie 2024 beispielsweise 45.000 verdient haben und das Durchschnittseinkommen bei 43.000 liegt, erhalten Sie etwa 1,05 Entgeltpunkte. Am Ende wird die Summe aller Punkte mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert – das ergibt Ihre monatliche Rente.
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze (derzeit 67 Jahre) werden 0,3 % Ihrer Rente dauerhaft gekürzt. Wer mit 62 statt 67 Jahren in Rente geht, hat einen Abzug von 18 %. Das bedeutet: Bei einer berechneten Rente von 2.000 pro Monat sinkt diese auf etwa 1.640 . Dieser Abzug bleibt zeitlebens bestehen – selbst wenn Sie später die Regelaltersgrenze erreichen.
Ja, durch freiwillige Rentenbeiträge oder Nachzahlungen. Wenn Sie als Selbstständige oder Freiberufler tätig waren und keine Beiträge gezahlt haben, können Sie rückwirkend bis zu 5 Jahre vor dem heutigen Datum Beiträge nachzahlen. Die Kosten richten sich nach dem Rentenwert und dem Alter bei Zahlung. Eine professionelle Analyse zeigt Ihnen, ob sich Nachzahlungen für Sie lohnen.
Das hängt davon ab, ob Sie in einem EU-Land oder außerhalb gearbeitet haben. Zeiten in der EU oder EWR werden meist angerechnet, wenn Sie Beiträge gezahlt haben. Außerhalb dieser Länder zählen die Jahre normalerweise nicht für Ihre deutsche Rente. Wichtig: Melden Sie sich bei der Rentenversicherung an, wenn Sie zurück nach Deutschland kommen, damit Ihre Arbeitsjahre korrekt erfasst werden.
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